Züge fahren; Vom Fahrplan für Zugmeldestellen abweichen; 408 0461
Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 05) - Bahnbetrieb (Gültig ab 12.12.2021)
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Grundsatz
a) Der Fahrdienstleiter darf vom Fahrplan für Zugmeldestellen abweichen.
b) Beim Abweichen vom Fahrplan für Zugmeldestellen muss der Fahrdienstleiter die Regeln in Ril 408.0211 Abschnitt 2 und Ril 408.0212 Abschnitt 3 beachten. Er muss Mitarbeiter beteiligter Stellen unterrichten.
c) Der Fahrdienstleiter muss in den Fällen nach Absatz b) Triebfahrzeugführer planmäßig haltender Reisezüge verständigen.
2
Bahnsteig nicht ausreichend lang
Wenn der Fahrdienstleiter einen Reisezug mit Halt zum Ein- oder Aussteigen ausnahmsweise in ein Gleis einlassen muss, dessen Bahnsteig nicht ausreichend lang ist, muss er zuvor den Triebfahrzeugführer verständigen.
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Planmäßig durchfahrende Züge
Wenn einem planmäßig durchfahrenden Zug mit einer zulässigen Geschwindigkeit über 60 km/h an einem Zwischen- oder Ausfahrsignal statt des Signals Hp 1 das Signal Hp 2 gezeigt werden kann, ohne dass es signalmäßig vorangekündigt wird, muss der Fahrdienstleiter die im Betriebsstellenbuch gegebenen Regeln beachten.