Züge fahren; Zulassung einer Zugfahrt zurücknehmen; 408 0458
Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 04.3) - Bahnbetrieb (Gültig ab 12.12.2021)
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Wann muss ein Hauptsignal auf Halt gestellt werden?
(1) Der Bediener muss ein Hauptsignal sofort auf Halt stellen, wenn Gefahr droht, sofern nicht durch das Anhalten des Zuges die Gefahr vergrößert wird.
(2) Der Bediener muss ein Hauptsignal sofort auf Halt stellen, um zu vermeiden, dass ein Zug fehlgeleitet wird. Die Fahrstraße darf er jedoch erst auflösen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Der Zug muss zum Halten gekommen sein.
2. Der Fahrdienstleiter muss sich vom Triebfahrzeugführer bestätigen lassen, dass der Zug halten bleibt.
3. Auf Strecken mit LZB oder ETCS muss der Fahrdienstleiter beim Triebfahrzeugführer nachfragen, ob der Zug LZB-geführt oder ETCS-geführt ist. Wenn der Zug LZB-geführt oder ETCS-geführt ist, gilt Folgendes:
- Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer eines LZB-geführten Zuges mündlich anordnen, die LZB mit dem LZB-Störschalter ab- und wieder einzuschalten. Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter die Ausführung bestätigt haben.
- Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer eines ETCS-geführten Zuges zusätzlich Befehl 14.6 erteilt haben mit dem Wortlaut „Bleiben Sie halten.“
(3) Der Fahrdienstleiter muss ein Hauptsignal auf Halt stellen, bevor er eine Abmeldung oder Benachrichtigung eines Schrankenwärters, eines Bahnübergangspostens oder einer Arbeitsstelle zurücknimmt.
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Wann darf ein Hauptsignal auf Halt gestellt werden?
Der Fahrdienstleiter darf über die in Abschnitt 1 genannten Anlässe hinaus ein Hauptsignal in folgenden Fällen auf Halt stellen:
(1) Bei einem haltenden Zug darf der Fahrdienstleiter ein Hauptsignal auf Halt stellen und die Fahrstraße auflösen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Der Fahrdienstleiter muss sich vom Triebfahrzeugführer bestätigen lassen, dass der Zug halten bleibt.
2. Auf Strecken mit LZB oder ETCS muss der Fahrdienstleiter beim Triebfahrzeugführer nachfragen, ob der Zug LZB-geführt oder ETCS-geführt ist.
- Wenn der Zug LZB-geführt ist, muss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer mündlich anordnen, die LZB mit dem LZB-Störschalter ab- und wieder einzuschalten. Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter die Ausführung bestätigen.
- Wenn der Zug ETCS-geführt ist, muss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer Befehl 14.6 erteilen mit dem Wortlaut „Bleiben Sie halten.“
Der Fahrdienstleiter darf zur Änderung der Reihenfolge der Züge aus Gründen der Beschleunigung des Bahnbetriebes im Bereich einer aktivierten Restriktion BgF ein Hauptsignal für einen ETCS-geführten Zug nicht auf Halt stellen.
(2) Bei einem fahrenden Zug darf der Fahrdienstleiter auf Strecken ohne LZB und ohne ETCS ein Hauptsignal auf Halt stellen und die Fahrstraße auflösen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Zugspitze darf noch nicht am rückgelegenen Hauptsignal vorbeigefahren sein.
2. Der Zug darf auch den Zugfolgeabschnitt vor dem rückgelegenen Hauptsignal noch nicht besetzt haben, sofern das Vorsignal des zurückzunehmenden Hauptsignals am rückgelegenen Hauptsignal angeordnet ist oder das rückgelegene Hauptsignal Vorsignalfunktion hat.
Auf Strecken mit LZB oder ETCS darf der Fahrdienstleiter ein Hauptsignal bei einem fahrenden Zug nicht auf Halt stellen.
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Besonderheiten
(1) Wenn der Fahrdienstleiter ein Signal nicht selbst auf Halt stellen kann, muss er den Bediener des Signals hierzu beauftragen.
Wenn der Bediener das Signal zurückgenommen hat, muss er dem Fahrdienstleiter die Haltstellung melden. Strecken- oder Bahnhofsblock darf er nur nach Weisung des Fahrdienstleiters bedienen.
(2) Wenn der Fahrdienstleiter eine Fahrstraße auflösen will, nachdem er ein Hauptsignal auf Halt gestellt hat, dürfen Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan nicht eingeschaltet und Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Er muss Sperre nach 408.0403 Nr. 7 anbringen.
(3) Für Signalnottasten gilt Folgendes:
a) Wenn der Bediener ein Hauptsignal mit einer Signalnottaste auf Halt gestellt hat, muss er den Fahrdienstleiter sofort verständigen.
b) Signalnottasten, die zurückgestellt werden müssen, sind im Betriebsstel-lenbuch genannt. Der Bediener darf diese Signalnottasten nur auf Weisung des Fahrdienstleiters zurückstellen.
(4) Der Fahrdienstleiter muss zusätzlich alle folgenden Hauptsignale, welche die LZB oder ETCS für den Zug dunkelgeschaltet hatte, auf Halt stellen. Zusätzlich muss er ermitteln, ob die LZB oder ETCS für den Zug auch Signale dunkelgeschaltet hatte, die Nachbarfahrdienstleitern zugeteilt sind. Wenn dies zutrifft, muss er die Nachbarfahrdienstleiter auffordern, die Signale auf Halt zu stellen und dies zu bestätigen.
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Zulassung einer Zugfahrt mit besonderem Auftrag zurücknehmen
Wenn der Fahrdienstleiter eine Zugfahrt, die er mit besonderem Auftrag zugelassen hat, nicht durchführen will, darf er die Sicherung des Fahrwegs erst aufheben oder eine andere Fahrt erst zulassen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
(1) Der Fahrdienstleiter muss sich vom Triebfahrzeugführer bestätigen lassen, dass der Zug halten bleibt, bis der Fahrdienstleiter die Weiterfahrt erneut zulässt.
(2) Auf Strecken mit ETCS muss der Fahrdienstleiter beim Triebfahrzeugführer nachfragen, ob der Zug ETCS-geführt ist. Er muss dem Triebfahrzeugführer eines ETCS-geführten Zuges zusätzlich Befehl 14.6 erteilen mit dem Wortlaut „Bleiben Sie halten.“
(3) Der Melder eines für den Zug bedienten Signals Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 muss erloschen sein oder der Fahrdienstleiter muss einen Befehl zurückgezogen haben, mit dem er die Zugfahrt zugelassen hatte.
(4) Der Triebfahrzeugführer muss bestätigt haben, dass ein LZB-Ersatzauftrag, ein LZB-Vorsichtauftrag, ein LZB-Gegengleisfahrauftrag oder bei ETCS-Level 2 eine ETCS-Fahrterlaubnis in der ETCS-Betriebsart FS oder OS in der Führerraumanzeige gelöscht ist.
(5) Der Fahrdienstleiter muss alle folgenden Hauptsignale, welche die LZB oder ETCS für den Zug dunkelgeschaltet hatte, auf Halt stellen. Zusätzlich muss er ermitteln, ob die LZB oder ETCS für den Zug auch Signale dunkelgeschaltet hatte, die Nachbarfahrdienstleitern zugeteilt sind. Wenn dies zutrifft, muss er die Nachbarfahrdienstleiter auffordern, die Signale auf Halt zu stellen und dies zu bestätigen.
Der Fahrdienstleiter muss entsprechend verfahren, wenn ein Zug vom Gegengleis nicht auf Signal Sh 1 oder Ts 3 einfahren soll.
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Hauptsignal wieder auf Fahrt stellen, Befehl 14.9, Befehl 14.6 zurückziehen
(1) Der Fahrdienstleiter darf ein Hauptsignal wieder auf Fahrt stellen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Anlage dies zulässt.
(2) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer auf Anforderung Befehl 14.9 erteilen, wenn die Voraussetzungen für die Weiterfahrt des Zuges erfüllt sind.
(3) Der Fahrdienstleiter darf einen Befehl 14.6, mit dem er einen Triebfahrzeugführer eines ETCS-geführten Zuges beauftragt hatte, halten zu bleiben, zurückziehen, wenn die Voraussetzungen für die Weiterfahrt des Zuges erfüllt sind.
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Teilweise befahrene Fahrstraße auflösen; Weiterfahrt des Zuges
Wenn der Fahrdienstleiter eine teilweise befahrene Fahrstraße eines Zuges auflösen muss, z.B. weil der Zug liegengeblieben ist, gilt Folgendes:
(1) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer Befehl 14.6 erteilen mit dem Wortlaut „Bleiben Sie halten“.
(2) Auf Strecken mit LZB muss der Fahrdienstleiter beim Triebfahrzeugführer nachfragen, ob der Zug LZB-geführt ist. Wenn der Zug LZB-geführt ist, muss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer mündlich anordnen, die LZB mit dem LZB-Störschalter ab- und wieder einzuschalten. Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter die Ausführung bestätigen. Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer auf Anforderung Befehl 14.9 erteilen.
(3) Auf Strecken mit ETCS muss der Fahrdienstleiter beim Triebfahrzeugführer nachfragen, ob der Zug ETCS-geführt ist oder ein Levelwechsel nach ETCS-Level 2 angekündigt ist. Wenn dies zutrifft, muss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer einen Befehl 14 mit dem Wortlaut „Bedienen Sie Override EOA“ erteilen. Für diesen Befehl muss der Fahrdienstleiter einen eigenen Übermittlungscode verwenden. Der Fahrdienstleiter muss sich vom Triebfahrzeugführer bestätigen lassen, dass er Override EOA bedient hat.
(4) Wenn erforderlich, muss der Fahrdienstleiter das Hauptsignal auf Halt stellen.
(5) Danach darf der Fahrdienstleiter die Fahrstraße auflösen.
(6) Der Fahrdienstleiter muss die Voraussetzungen für die Weiterfahrt des Zuges erfüllen.
(7) Der Fahrdienstleiter lässt die Weiterfahrt des Zuges mit Befehl 1 (Abzweigstelle, Weiterfahrt im Bahnhof) und ggf. 1.1 (Richtlinie 408.0455 2 (2)) oder Befehl 3 (Ausfahrt aus Bahnhof) und ggf. 3.1 (Richtlinie 408.0455 2 (2)) zu.
(8) Danach muss der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer Befehl 14.35 erteilen mit dem Wortlaut „Befehl … (Übermittlungscode des Befehls 14.6) ist zurückgezogen“.
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Sperrsignale, virtuelle Blockstellen
(1) Die Regeln in den Abschnitten 1 bis 6 gelten sinngemäß für Sperrsignale und virtuelle Blockstellen.
(2) Abweichend von Absatz (1) gelten die Regeln in Abschnitt 3 Absatz (4) auch für Hauptsignale hinter einer virtuellen Blockstelle, die der Fahrdienstleiter auf Halt stellt.
(3) Abweichend von Absatz (1) gelten die Regeln in Abschnitt 4 Absatz (5) auch für Hauptsignale hinter einer virtuellen Blockstelle, an welcher der Fahrdienstleiter eine Zugfahrt, die er mit besonderem Auftrag zugelassen hat, nicht durchführen will.
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