Züge fahren; Sperren anbringen bzw. eingeben; 408 0403
Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 04.3) - Bahnbetrieb (Gültig ab 01.01.2024)
1
Mechanische und elektromechanische Stellwerke
Wo eine Sperre nach Nr. 8 oder 10 nicht an der Einrichtung beim Fahrdienstleiter angebracht werden kann, sind im Betriebsstellenbuch Regeln gegeben.
2
Gleisbildstellwerke – Relaisstellwerke
Für EZMG-Stellwerke können im Betriebsstellenbuch abweichende Regeln gegeben sein.
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