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Stellwerk

Definition 'Stellwerk' im Bahnbetrieb

 

Ein Stellwerk ist eine bauliche und technische Einrichtung in dem die Bedienungs- und Überwachungseinrichtungen der sicherungstechnischen Außenanlagen zusammengefasst sind.


Zum Ausschluss gefährdender Fahrten werden im Stellwerk Abhängigkeiten zwischen den Weichen, Riegeln, Gleissperren und Signalen hergestellt.


Die Stellwerke werden nach folgenden Bauarten unterschieden:


- Mechanisches Stellwerk

Ein mechanisches Stellwerk ist ein Stellwerk mit mechanischen Verschlusseinrichtungen, bei dem die Weichen, Riegel, Gleissperren und Signale mit Hebel oder Kurbel über Drahtzugleitungen oder Gestänge gestellt werden.


- Elektromechanische Stellwerke

Ein elektromechanisches Stellwerk ist ein Stellwerk, bei dem die Abhängigkeiten zwischen Weichen, Gleissperren und Signalen sowie die Voraussetzungsprüfungen für das Zulassen von Zugfahrten und Stellvorgängen mechanisch oder elektrisch hergestellt werden. Die Weichen, Gleissperren und Signale werden mittels Hebel (z.B. Drehschalter) elektrisch gestellt.


- Relaisstellwerke

Ein Relaisstellwerk ist ein Stellwerk, beim dem die Stellvorgänge, die erforderlichen Abhängigkeiten zwischen Signalen, Weichen, Gleissperren und die Voraussetzungsprüfung für das Zulassen von Zug- oder Rangierfahrten unter der Verwendung von Relais in Abhängigkeitsschaltungen ausgeführt bzw. hergestellt werden. Die Weichen, Gleissperren und Signale werden mittels Druck- oder Zugtasten elektrisch gestellt.


- Elektronische Stellwerke

Ein Elektronisches Stellwerk ist ein Stellwerk, bei dem alle Stellvorgänge sowie die erforderlichen Abhängigkeiten und die Voraussetzungsprüfungen für das Zulassen von Zugfahrten mittels Rechentechnik ausgeführt bzw. hergestellt werden. Das Stellen der Weichen, Gleissperren und Signale erfolgt über eine Bedienoberfläche mittels Maus und Tastatur.


Quelle: Richtlinie 482.0009

 


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