Züge fahren; Handlungsanweisung Personen im/am Gleis; 408 0481 A01
Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 04.3) - Bahnbetrieb (Gültig ab 19.09.2023)
Kinder im Gleis:
Maßnahmen:
- Betroffene Züge stellen (ggf. Maßnahmen bei Gefahr, z. B. Nothaltauftrag).
- Betroffene Gleise sperren (zum Schutz von Personen, Ril. 408.0471 1 (1) g) und Ril 408.0471 2 (1) d))
Benachrichtigen:
- Nachbar Fdl
- Notfallleitstelle
Aufheben:
- Nach der Meldung durch die Notfallleitstelle oder dem Notfallmanager, dass kein Kind mehr im Gleisbereich ist.
Personen im Gleis bzw. Kinder am Gleis:
Maßnahmen:
- Betroffene Züge stellen (ggf. Maßnahmen bei Gefahr, z.B. Nothaltauftrag).
- Weiterfahrt für den betroffenen Bereich mit Befehl 12 zur Fahrt auf Sicht.
- Triebfahrzeugführer mündlich beauftragen darauf zu achten, ob Personen im Gleis bzw. Kinder am Gleis sind und darüber an den Fahrdienstleiter zu berichten.
Benachrichtigen:
- Nachbar Fdl
- Notfallleitstelle
Aufheben:
- Nachdem der letztgefahrene Zug keine Personen/Kind mehr am Gleis meldet.
Personen am Gleis:
Maßnahmen:
- Triebfahrzeugführer mündlich beauftragen darauf zu achten ob die Personen noch am Gleis sind und darüber an den Fahrdienstleiter zu berichten.
Benachrichtigen:
- Nachbar Fdl
Aufheben:
- Nachdem der letztgefahrene Zug keine Personen mehr am Gleis meldet.
Bestehen Hinweise, dass die Person nicht zurechnungsfähig sein könnte (z.B. hilflos, orientierungslos, in Selbsttötungsabsicht) ist analog wie bei Kindern im Gleis zu verfahren.