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Signale für Bahnübergänge (Bü), (So, Pf (DV 301))

 

Signalbuch; 301 1501

Signalordnung (Aktualisierung 11) - 301.1501 Bahnbetrieb (Gültig ab 09.12.2012)

 

1

Allgemeines


(1) Die Überwachungssignale Bü 0/Bü 1 sowie die Signale Bü 2 und Bü 3 (DS 301) bzw. So 14 und So 15 (DV 301) stehen vor Bahnübergängen mit Blinklichtern oder Lichtzeichen (mit oder ohne Halbschranken), die Signale Bü 4, Pf 2 (DV 301) und Bü 5 stehen vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung.


(2) Die Signale dürfen auch vor Bahnübergängen mit Schranken angewendet werden.


(3) Bei geschobenen Zügen ist von dem Mitarbeiter an der Spitze des Zuges an den Signalen Bü 4, Pf 2 (DV 301) und Bü 5 und außerdem mehrmals vor dem Befahren des Bahnübergangs mit dem Signalhorn zu blasen.


(4) Die  berwachungssignale stehen bei den Eisenbahnen des Bundes in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem Bahnübergang.


Bei den NE stehen die Signale in der Regel in einem für das Abbremsen ausreichenden Abstand rechts neben dem Gleis.


Auf Anordnung des Betriebsleiters können sie auch links sowie unmittelbar vor dem Bahnübergang aufgestellt sein.


Bis auf weiteres können die Signale im Geltungsbereich der DV 301 auf Nebenbahnen in kürzerem Abstand, mindestens jedoch 50 m vor dem Bahnübergang stehen; stets sind sie jedoch vom Signal So 15 (DV 301) erkennbar.


Die Signale sind dann nicht gemäß Absatz 5 gekennzeichnet.


(5) Ist bei Eisenbahnen des Bundes der Abstand der Überwachungssignale vom Bahnübergang um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, ist dies am Überwachungssignal durch ein rückstrahlendes, auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand gekennzeichnet.

BÜ Mastkennzeichnung 5 % verkürzter Bremsweg
BÜ Mastkennzeichnung 5% verkürzter Bremsweg
BÜ Mastkennzeichnung 5 % verkürzter Bremsweg
BÜ Mastkennzeichnung 5% verkürzter Bremsweg

(6) Ist bei Eisenbahnen des Bundes der Abstand der Überwachungssignale vom Bahnübergang um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, so ist dies bei Signal gemäß Abschnitt 2 Absatz 3 durch ein weißes Zusatzlicht am linken Rand des Signalschirms kenntlich.

BÜ Signal mit Zusatzlicht für 5 % verkürzter Bremsweg
BÜ Signal mit Zusatzlicht für 5% verkürzter Bremsweg

(7) Ist das Überwachungssignal wiederholt (Überwachungssignalwiederholer), ist dies am Überwachungssignalwiederholer durch eine weiß umrandete schwarze quadratische Tafel mit runder weißer Scheibe gekennzeichnet.


Die Scheibe ist rückstrahlend.


Bei den Eisenbahnen des Bundes sind Scheibe und Umrandung rückstrahlend.

BÜ Mastkennzeichnung Überwachungssignalwiederholer
BÜ Mastkennzeichnung Überwachungssignalwiederholer
BÜ Überwachungssignalwiederholer
BÜ Überwachungssignalwiederholer

(8) Die Überwachungssignalwiederholer der Signale gemäß Abschnitt 2 Absatz 3 und Abschnitt 3 Absatz 3 sind durch das weiße Zusatzlicht kenntlich; das weiße Zusatzlicht kann durch eine rückstrahlende runde weiße Scheibe auf schwarzem Grund am Mastschild ersetzt sein.


(9) Sind bei einem Überwachungssignal mit zwei gelben Lichtern die gelben Lichter erloschen, ist vor dem Bahnübergang zu halten und nach Sicherung weiterzufahren.


Die Störung ist dem Fahrdienstleiter zu melden.


(10) Gilt das Überwachungssignal für mehrere Bahnübergänge, so sind die Verhaltensregeln für jeden dieser Bahnübergänge anzuwenden (DV 301).


 

2

Signal Bü 0


(1) Bedeutung: Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung.


(2) Beschreibung: Eine runde gelbe Scheibe in einer gelben Umrahmung über einem schwarzweiß schräg gestreiften Mastschild.


Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.

Signal Bü 0
Bü0 Signal
Signal Bü 0
Bü0 Signal

Anstatt der Scheibe und der gelben Umrahmung kann das Signal auch zwei waagerecht angeordnete gelbe Lichter bzw. rückstrahlende Scheiben zeigen.

Signal Bü 0
Bü0 Signal
Signal Bü 0
Bü0 Signal

(3) Im Geltungsbereich der DS 301 kann das Signal bis auf weiteres ein gelbes Licht über einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild zeigen.


Das gelbe Licht kann bei den NE auf Strecken mit einer zulässigen Geschwindigkeit bis zu 60 km/h entfallen.

Signal Bü 0 (DS 301)
Bü0 Signal (DS 301)
Signal Bü 0 (DS 301)
Bü0 Signal (DS 301)

 

3

Signal Bü 1


(1) Bedeutung: Der Bahnübergang darf befahren werden.


(2) Beschreibung: Ein blinkendes weißes Licht über einer runden gelben Scheibe in einer gelben Umrahmung über einem schwarz-weiß schräg gestreiften Mastschild.


Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.

Signal Bü 1
Bü1 Signal
Signal Bü 1
Bü1 Signal

Anstatt des weißen Blinklichts über der Scheibe in der Umrahmung kann das Signal Bü 1 auch ein weißes Licht über zwei waagerecht angeordneten gelben Lichtern bzw. rückstrahlenden Scheiben zeigen.

Signal Bü 1
Bü1 Signal
Signal Bü 1
Bü1 Signal

(3) Im Geltungsbereich der DS 301 kann bis auf Weiteres das Signal auch ein blinkendes weißes Licht über einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild oder ein blinkendes weißes Licht über einem gelben Licht und einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild zeigen.

Signal Bü 1 (DS 301)
Bü1 Signal (DS 301)
Signal Bü 1 (DS 301)
Bü1 Signal (DS 301)

(4) Gilt das Überwachungssignal im Geltungsbereich der DV 301 für mehrere Bahnübergänge, so sind zwei Mastschilder nebeneinander angebracht; dies gilt nicht bei einer Kennzeichnung gemäß Abschnitt 8.


Der Signalschirm kann mit einer gelben Umrahmung versehen sein.


Mastschild und Umrahmung sind rückstrahlend.


Das Mastschild darf bis auf weiteres auch nicht rückstrahlend sein.


 

4

Signal Bü 2 – Rautentafel (DS 301)


(1) Bedeutung: Ein Überwachungssignal ist zu erwarten.


(2) Beschreibung: Eine rechteckige schwarze Tafel mit vier auf den Spitzen übereinander stehenden rückstrahlenden weißen Rauten.

Signal Bü 2 Rautentafel (DS 301)
Bü2 Signal Rautentafel (DS 301)
Signal Bü 2 Rautentafel (DS 301)
Bü2 Signal Rautentafel (DS 301)

(3) Die Rautentafel kann bei Eisenbahnen des Bundes mit einem weißen rückstrahlenden Rand versehen sein.


(4) Die Rautentafel kann vorübergehend auch nicht rückstrahlend sein.


(5) Das Signal Bü 2 kennzeichnet den Anfang einer betrieblich zu beachtenden Einschaltstrecke von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Überwachungssignal.


(6) Das Signal Bü 2 steht mindestens doppelt soviel Meter vor dem Überwachungssignal, wie die dort zulässige Geschwindigkeit in km/h beträgt.


(7) Auf die Rautentafel können weitere Rautentafeln folgen, bei denen die Anzahl der Rauten in Fahrtrichtung abnimmt. Es stehen in der Regel drei weitere Rautentafeln vor dem Überwachungssignal.

Rautentafel mit abnehmenden Rauten
Rautentafel mit abnehmenden Rauten (DS 301)

Die in Fahrtrichtung letzte Rautentafel steht etwa 100 m vor dem Überwachungssignal, die anderen Rautentafeln stehen in je 75 m Abstand voneinander davor.


(8) Ist bei Eisenbahnen des Bundes der Abstand der Überwachungssignale vom Bahnübergang um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, befindet sich am Signal Bü 2 ein rückstrahlendes, auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand.


Bei beschränktem Raum kann das Dreieck vor dem Signal Bü 2 stehen.

Signal Bü 2 (DS 301) mit 5 % verkürzter Bremsweg
Bü2 Signal (DS 301) mit 5% verkürzter Bremsweg


 

5

Signal So 15 – Warntafel – (DV 301)


(1) Bedeutung: Überwachungssignal beachten.


(2) Beschreibung: Eine rechteckige, weiße rückstrahlende Tafel mit drei waagerechten, schwarzen Streifen.

Signal So 15 Warntafel (DV 301)
So15 Signal Warntafel (DV 301)
Signal So 15 Warntafel (DV 301)
So15 Signal Warntafel (DV 301)

(3) Gilt das Überwachungssignal für mehrere Bahnübergänge, so ist die entsprechende Anzahl anstelle des oberen schwarzen Streifens als schwarze Zahl dargestellt; dies gilt nicht bei einer Ankündigung gemäß Abschnitt 8.


(4) Der Triebfahrzeugführer hat am Standort des Signals So 15 zu prüfen, ob das Signal Bü 1 leuchtet.


(5) Das Signal So 15 kennzeichnet gleichzeitig den Einschaltpunkt von Blinklichtern, wenn das Signal So 14 nicht aufgestellt ist.


(6) Das Signal So 15 steht mindestens doppelt soviel Meter vor dem Überwachungssignal, wie die dort zulässige Geschwindigkeit in km/h beträgt.


Auf Nebenbahnen kann es bis auf weiteres im Abstand des für die Strecke festgelegten Bremsweges zuzüglich doppelt soviel Meter, wie die Geschwindigkeit gemäß VzG in km/h beträgt, vor dem Bahnübergang aufgestellt sein.


 

6

Signal Bü 3 – Merktafel (DS 301)


(1) Bedeutung: Kennzeichnung des Einschaltpunktes von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung.


(2) Beschreibung: Eine schwarz-weiß waagerecht gestreifte rückstrahlende Tafel.

Signal Bü 3 Merktafel (DV 301)
Bü3 Signal Merktafel (DV 301)
Signal Bü 3 Merktafel (DV 301)
Bü3 Signal Merktafel (DV 301)

(3) Die Merktafel kann vorübergehend auch nicht rückstrahlend sein.


(4) Das Signal Bü 3 kennzeichnet den Anfang einer Einschaltstrecke von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung.


Zusätzlich können Bü-Ankündetafeln und Bü-Kennzeichentafeln aufgestellt sein. Hierfür gilt Abschnitt 8.


 

7

Signal So 14 – Merkpfahl (DV 301)


(1) Bedeutung: Kennzeichnung des Einschaltpunktes von Blinklichtern.


(2) Beschreibung: Ein schwarz-weiß waagerecht gestreifter Pfahl.

Signal So 14 Merkpfahl (DV 301)
So14 Signal Merkpfahl (DV 301)

(3) Das Signal kennzeichnet auch den Einschaltpunkt von Lichtzeichen.


(4) Der Merkpfahl kennzeichnet den Anfang – der Merkpfahl der Gegenrichtung an demselben Gleis das Ende – der Schaltstrecke von Bahnübergangssicherungsanlagen.


(5) Ist die Schaltstrecke durch das Signal So 15 begrenzt, so ist kein Merkpfahl aufgestellt.


 

8

Bü-Ankündetafeln und Bü-Kennzeichentafeln


(1) Bedeutung: Im Bereich der Einschaltstrecke können zusätzlich Bü-Ankündetafeln und Bü-Kennzeichentafeln aufgestellt sein.


(2) Beschreibung: Eine schwarz umrandete gelbe, rückstrahlende Bü-Ankündetafel am Anfang der Einschaltstrecke weist auf die Lage des zugehörigen Bahnübergangs mit Blinklichtern oder Lichtzeichen hin.

Bü-Ankündetafel
Bü-Ankündetafel

(3) Die Bü-Ankündetafel kann wiederholt sein; sie ist dann nach Abschnitt 1 Absatz 7 gekennzeichnet.


(4) Bei einer Ankündigung nach Absatz 2 ist unmittelbar vor dem zugehörigen Bahnübergang mit Blinklichtern oder Lichtzeichen eine weiße, rückstrahlende Bü-Kennzeichentafel aufgestellt.

Bü-Kennzeichentafel
Bü-Kennzeichentafel

(5) Der Anfang einer gemeinsamen Einschaltstrecke für mehrere Bahnübergänge mit Blinklichtern oder Lichtzeichen wird über der Bü-Ankündetafel für den ersten zugehörigen Bahnübergang durch eine weiße rückstrahlende Tafel mit schwarzer Aufschrift “Bü/Bü” angezeigt.

Bü-Ankündetafel für mehrere Bahnübergänge
Bü-Ankündetafel für mehrere Bahnübergänge

Innerhalb einer gemeinsamen Einschaltstrecke ist vor jedem zugehörigen Bahnübergang außer der Bü-Kennzeichentafel die Bü-Ankündetafel für den folgenden zugehörigen Bahnübergang aufgestellt.

Bü-Ankünde- und Kennzeichentafel
Bü-Ankünde- und Kennzeichentafel

Der letzte zugehörige Bahnübergang mit Blinklichtern oder Lichtzeichen ist nach Absatz 4 gekennzeichnet.

Bü-Kennzeichentafel
Bü-Kennzeichentafel

 

9

Signal Bü 4 – Pfeiftafel


(1) Bedeutung: Etwa 3 Sekunden lang pfeifen!


(2) Beschreibung: Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem P oder eine rechteckige schwarze Tafel mit weißem Rand und weißem P.

Signal Bü 4 Pfeiftafel
Bü4 Signal Pfeiftafel

(3) Vor Bahnübergängen stehen in der Regel zwei Signale, vor Bahnübergängen von Fußwegen und von Privatwegen ohne öffentlichen Verkehr steht nur ein Signal.


Das Signal kann ausnahmsweise auch vor anderen Stellen stehen, und zwar im Abstand von mindestens 200 m.


(4) Wo Züge zwischen Pfeiftafel und Bahnübergang planmäßig halten, ist die Pfeiftafel hinter dem Halteplatz des Zuges wiederholt.


Über der vor dem Halteplatz stehenden Pfeiftafel ist dann eine rechteckige weiße Tafel mit zwei senkrechten schwarzen Streifen angebracht; die Pfeiftafel gilt nur für Züge, die vor dem Bahnübergang nicht halten.

Halteplatz zwischen Signal Bü4 und BÜ
Halteplatz zwischen Signal Bü4 und BÜ

(5) Das Signal ist rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.


 

10

Signal Pf 2 – Pfeiftafel vor Bahnübergängen (DV 301)


(1) Bedeutung: Zweimal pfeifen!


(2) Beschreibung: Zwei weiße Tafeln mit schwarzem P senkrecht übereinander.

Signal Pf 2 (DV 301)
Pf2 Signal (DV 301)

(3) (bleibt frei)


(4) Das Signal Pf 2 steht in der Regel fünfmal soviel Meter vor einem nicht technisch gesicherten Bahnübergang, wie die Geschwindigkeit gemäß VzG in km/h beträgt, mindestens jedoch 100 m.


Wird für das Befahren des nicht technisch gesicherten Bahnübergangs eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch ein Signal Lf 4 angezeigt, dann ist das Signal Pf 2 am Mast des Signals Lf 4 angebracht.


(5) Das Signal Pf 2 kann auch vor durch zugbediente Halbschrankenanlagen gesicherten Bahnübergängen aufgestellt sein, wenn auf zweigleisigen Strecken für das Befahren des Gleises entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung kein Signal Bü 0/Bü 1 aufgestellt ist.


Das Signal steht mindestens 200 m, höchstens jedoch 350 m vor dem Bahnübergang und ist links vom Gleis aufgestellt.


(6) Vom Signal Pf 2 ab ist 3 Sekunden lang und kurz vor dem Bahnübergang erneut zu pfeifen.


Bei unsichtigem Wetter oder wenn Personen oder Fahrzeuge sich dem Bahnübergang nähern, ist außerdem nach Bedarf zu pfeifen.


Hat das Triebfahrzeugpersonal beiderseits der Strecke freie Sicht und nähern sich dem Bahnübergang keine Menschen oder Fahrzeuge in gefahrdrohender Weise, dann darf das erneute Pfeifen kurz vor dem Bahnübergang unterbleiben.


(7) Folgen mehrere Bahnübergänge so dicht aufeinander, dass das Signal Pf 2 für einen folgenden Bahnübergang bereits vor dem rückgelegenen Bahnübergang aufgestellt werden müsste, dann wird nur ein Signal Pf 2 aufgestellt.


Die Anzahl der Bahnübergänge wird auf einer am Signal Pf 2 angebrachten weißen Tafel in schwarzer Aufschrift angezeigt.


Kurz vor einem folgenden Bahnübergang ist erneut zu pfeifen.


(8) Wo Züge zwischen dem Signal Pf 2 und dem Bahnübergang planmäßig halten, steht eine weitere Pfeiftafel Pf 2 hinter dem Halteplatz des Zuges.


Über dem vor dem Halteplatz stehenden Signal ist dann ein Wiederholungszeichen in Form einer rechteckigen, weißen Tafel mit zwei senkrechten, schwarzen Strichen vorhanden.


Das Signal Pf 2 mit Wiederholungszeichen gilt nur für die vor dem Bahnübergang nicht haltenden Züge.


(9) Der Eisenbahninfrastrukturunternehmer darf bestimmen, dass auf Schmalspurbahnen wegen besonderer örtlicher Verhältnisse die Wegbenutzer in anderer Weise als durch Pfeifsignale gewarnt werden.


 

11

Signal Bü 5 – Läutetafel


(1) Bedeutung: Es ist zu läuten.


(2) Beschreibung: Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem L.

Signal Bü 5 Läutetafel
Bü5 Signal Läutetafel

(3) Das Signal kann vor Bahnübergängen ohne allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr stehen.


Von dem Signal ab ist zu läuten, bis die Spitze des Zuges den Bahnübergang überquert hat.


(4) Wo Züge zwischen Läutetafel und Bahnübergang planmäßig halten, ist die Läutetafel hinter dem Halteplatz des Zuges wiederholt.


Über der vor dem Halteplatz des Zuges stehenden Läutetafel ist dann eine rechteckige weiße Tafel mit zwei senkrechten schwarzen Streifen (Abschnitt 9, Absatz 4) angebracht; diese Läutetafel gilt nur für Züge, die vor dem Bahnübergang nicht halten.



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