"Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung" (Eib ZVS) nach Zugverkehrssteuerungsausbildungsverordnung (ZVSAusbV)
"Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung Zugverkehrssteuerung" (Eib ZVS) für die spätere Tätigkeit als Fahrdienstleiter
Die Art der Ausbildung (früher: Eisenbahner im Betriebsdienst Fachrichtung Fahrweg – EiB F) ist eine duale Ausbildung. Eine Kombination aus Theorie (Berufsschule) und Praxis (Bahnbetrieb).
Dauer der Zugverkehrssteuerer-Ausbildung
3 Jahre
oder gekürzt auf 2,5 Jahre mit Realschulabschluss bzw. mit Abitur auf 2 Jahre.
Voraussetzungen die notwendig sind
– Mindestens einen guten mittleren Schulabschluss
– Mindestens die Note 3 (befriedigend) in Deutsch, Mathe, Physik und Englisch
– Gutes Allgemeinwissen
Eigenschaften die du mitbringen solltest
– hohes Verantwortungsbewusstsein
– Konzentrationsfähigkeit
– Gefahrenbewusstsein
– Zuverlässigkeit
– Belastbarkeit
– Fähigkeit zum Multitasking
– Schichtdiensttauglich
Bevor du starten darfst
Für Berufe mit sehr hoher Verantwortung und hohem Konzentrationsanspruch wie beim Fahrdienstleiter, ist gesetzlich eine Tauglichkeitsprüfung vorgeschrieben.
Die Tauglichkeitsprüfung findet nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch statt. Das bedeutet, dass du bereits zu den Auserwählten gehörst.
Die Tauglichkeitsprüfung besteht aus:
– einer medizinischen Eignungsuntersuchung
– einem psychologischen Eignungstest
Erst wenn die Tauglichkeitsprüfung ohne jegliche Beanstandung absolviert wurde, bekommst du deinen Vertrag zur Unterzeichnung.
Die Ausbildung als Zugverkehrssteuerer
In deiner Ausbildung als Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung (Eib ZVS), bist du im Wechsel zwischen Betrieb und Berufsschule.
Im Betrieb erlernst du die praktische Seite des Berufsbilds Eisenbahner im Betriebsdienst und übernimmst konkrete Aufgaben als Fahrdienstleiter. In der Berufsschule wird dir das theoretische Hintergrundwissen vermittelt.
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten die du während deiner dreijährigen Berufsausbildung erlangst sind:
1. Systemwissen Eisenbahn als Basis
– Sicherheitsrichtlinien anwenden:
Europäische Sicherheitsrichtlinien, nationales Eisenbahnrecht und betriebliche Sicherheitsmanagementsysteme verbinden; die Sicherheit im Bahnbetrieb als eisenbahnsystemische Gemeinschaftsaufgabe verstehen; den kontinuierlichen Verbesserungsprozess als zukunftssichernd begreifen.
– Rechtliche Regelungen einhalten; Rollen und Aufgaben der Beteiligten im Eisenbahnbetrieb unterscheiden:
Grundsätzliche Funktionen, Zuständigkeiten, Abgrenzungen und Doppelfunktionen im Bahnbetrieb unterscheiden; das Zusammenwirken und die Kommunikationskultur innerhalb der unterschiedlichen Rollen im Bahnbetrieb im Sinne der Sicherheit beschreiben; Rechenschaftspflichten und Befugnisse zuordnen.
– Fahrzeuge, Bahnanlagen und Serviceeinrichtungen unterscheiden:
Triebfahrzeuge, Wagen und Nebenfahrzeuge für den Personen- und Güterverkehr unterscheiden; Aufbau, Energieversorgung und Steuerung der Fahrzeuge unterscheiden; Bahnanlagen der freien Strecke und des Bahnhofs unterscheiden und jeweils dem Personen- und Güterverkehr zuordnen.
– Zugfolge steuern und sichern, Fahrwegelemente und Fahrstraßen unterscheiden:
Signalsysteme sowie einzelne Anlagen und Techniken nach ihrem Verwendungszweck und der Wirkungsweise unterscheiden; Fahrstraßensicherung im Bahnhof und auf der freien Strecke sowie Fahren im Raumabstand beschreiben; Zug- und Rangierfahrstraßen unterscheiden; Besonderheiten bei Abweichungen vom Regelbetrieb und bei Störungen beachten.
– Zugbeeinflussungssysteme unterscheiden, Zugbeeinflussungsanlagen bedienen:
Aufbau und Funktion der unterschiedlichen Zugbeeinflussungssysteme sowie deren Wirkungsweise und Bedienung beschreiben; Zugbeeinflussungsanlagen an Fahrzeugen oder Strecken bedienen; Abweichungen vom Regelbetrieb sowie Störungen erkennen und Maßnahmen einleiten.
– Notfallmanagement beschreiben und die eigene Verantwortung erkennen:
Gefahrensituationen und Gefahren erkennen, beurteilen und alle Maßnahmen nach betrieblichem Regelwerk zur Abwehr einleiten; Aufträge des Notfallmanagements im Verantwortungsbereich ausführen sowie Maßnahmen zum Eigenschutz sowie zur Selbst- und Fremdrettung ergreifen.
2. Der Kern der späteren Tätigkeit
– Sicheres Bedienen von Stellwerkseinrichtungen.
– Sicheres Leiten des Fahrdienstes bei Regelbetrieb.
– Sicheres Leiten des Fahrdienstes bei Abweichungen.
– Sicheres Leiten des Fahrdienstes bei Störungen und gefährlichen Ereignissen.
– Mitwirken an Trassenplanung und Trassenkonstruktion sowie Mitwirken an Koordinierungsprozessen zwischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen.
3. Zukunftsorientierte Inhalte zur ganzheitlichen Kompetenzentwicklung
– Digitalisierte Arbeitswelt
Bewusster und sicherer Umgang mit digitalen Medien und IT-Systemen; Kommunikationskultur bei der Zusammenarbeit im virtuellen Raum; Umgang mit technologischer Entwicklung in Zusammenhang mit Methoden des selbstgesteuerten Lernens.
– Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Nachhaltiges Handeln unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte im eigenen Arbeitsumfeld; Bewusstsein bezüglich betriebsbezogener und arbeitsplatzbezogener Umweltbelastungen in Zusammenhang mit Handlungsoptionen bei Zielkonflikten im Umgang mit Ressourcen.
– Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
Grundlegende Kenntnisse zum Aufbau und zur Organisation des eigenen Ausbildungsbetriebes; Arbeits- und Tarifrecht und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten; verantwortungsvolles und aktives Lernen auf Grundlage der Ausbildungspläne mit dem Ziel, einer erfolgreichen Berufsausbildung und Perspektiven in der beruflichen Zukunft.
– Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Richtiger Umgang mit möglichen arbeitsspezifischen Gefahrenquellen; Maßnahmen im Umgang mit Werk- und Hilfsstoffen sowie mit Werkzeugen und Maschinen; Wirkungsbeziehung von Gesundheit und Arbeit in Zusammenhang mit Arbeitsschutz und ergonomischen Arbeitsweisen.
– Qualitäts- und Sicherheitsmanagement
Auftragsabwicklung unter Beachtung organisatorischer Schnittstellen; Mitwirken an logistischen und betrieblichen Prozessen sowie an Qualitäts- und Sicherheitsmanagementprozessen.
– Betriebliche und technische Kommunikation
Informationsquellen inklusive digitaler Systeme für das eigene Aufgabengebiet nutzen; Sachverhalte zielgruppengerecht aufbereiten im Sinne einer unmissverständlichen, auftraggebenden und verständigenden Kommunikation.
Die gestreckte Abschlussprüfung
Die Eisenbahner werden von einem IHK-Prüfungsausschuss in Theorie und Praxis geprüft.
Die Abschlussprüfung wird auf zwei Zeitpunkte verteilt:
Teil 1
Abschlussprüfung (AP 1) findet in der Mitte der Berufsausbildung statt
Prüfungsthemen
A. Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb
Schriftliche Prüfung
Kommunikation und Verständigung
Eigene Sicherheit im Bahnbetrieb
Zweck und Aufbau von Bahnanlagen
Zugbeeinflussungssysteme und Kommunikationssysteme
Rechtliche Vorschriften für den Eisenbahnbetrieb und deren Einhaltung
Bedeutung und Funktionen von Signalen, von Fahrstraßen und von Rangierstraßen sowie die Grundlagen des Rad-Schiene-Systems
Simulationsprogramm
Durchführung von Zugfahrten
Durchführung von Rangierfahrten
Dokumentation der Fahrten jeweils mit praxisbezogenen Unterlagen
B. Örtliche Sicherung einer Weiche
Teil 2
Abschlussprüfung (AP 2) findet zum Ende der Berufsausbildung statt
Prüfungsthemen
Wirtschafts- und Sozialkunde
Abweichungen vom Regelbetrieb
Störungen im Eisenbahnbetrieb
Ausschließlich schriftlich erfolgt die Prüfung im Prüfungsbereich "Wirtschafts- und Sozialkunde". In den beiden anderen Prüfungsbereichen "Abweichungen vom Regelbetrieb" und "Störungen im Eisenbahnbetrieb" sind sowohl schriftlich Aufgaben zu lösen als auch Arbeitsaufgaben in praktischer Form an der Simulation zu bewältigen (jeweils 60 Minuten). Hier ist jeweils ein situatives Fachgespräch eingebunden.
Bei der gestreckten Abschlussprüfung fließen die Noten aus beiden Prüfungsteilen in die Abschlussnote ein.
Mit der Ausbildung erworbene Qualifikationen
Das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung und der Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung (Eib ZVS) beinhaltet folgende Qualifikationen:
a) Fahrdienstleiter/in inkl. Befähigung zum
• Weichenwärter/in
• Fahrdienstleiter/in auf Blockstellen
• Zugmelder/in
• Betrieblich örtlich zuständige/-r Mitarbeiter/in (BözM)
• ESTW für Fahrdienstleiter/innen
• ESTW - Zuglenkung mit Lenkplan
• ESTW - BZ-Bedienung Stellwerk
b) Bedienung GSM·R Fernsprecher
c) Bedienung Fplo-Datenbank
d) Bedienung Leitsysteme der Betriebsführung
e) Bedienung von wärterbedienten Schranken
f) Bedienung Zugnummernmeldeanlagen
g) Bedienung Heißläufer- und Festbremsortungsanlagen
h) Schaltantragsteller/in
i) sMA (Gefahrgut) - im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter
Dein erster Arbeitsplatz
Du wirst sicher am Anfang auf einem Stellwerk mit einfacher bis mittlerer Infrastruktur (z.B. bei Bahnhöfen an ein- oder zweigleisigen Strecken mit wenig Zusatzanlagen – Abstellgleise, Ladegleise etc. – sowie Abzweigstellen an ein- oder zweigleisigen Strecken) und mit geringer bis mittlerer Dispositionstätigkeit eingesetzt.
Es kann aber auch vorkommen, dass du vorerst als Weichenwärter eingesetzt wirst um ein paar Monate Erfahrung zu sammeln. Später kommst du auf dein erstes Stellwerk als Fahrdienstleiter.
Vorbereitung für die Verantwortung
Du brauchst, um auf deinem Stellwerk arbeiten zu dürfen, eine besondere Lizenz. Um diese Lizenz zu erwerben benötigst du eine örtliche Einweisung – je nach Komplexität des Stellwerks – über ein paar Wochen, durch den erfahrenen diensthabenden Fdl.
Du lernst die Besonderheiten des Stellwerks im Bezug auf die Lage, technischen Einrichtungen und Zuständigkeiten kennen. In dieser Zeit bekommst du auch eine Einweisung der Fachkraft Leit- und Sicherheitstechnik (Fk LST) über Stromversorgung und Signalanlagen und ggf. auch eine Einweisung der Fachkraft Oberleitung (Fk OL) im Bereich Elektrifizierung, Fahrbahn Oberleitung und Schaltgruppeneinteilungen.
Nachdem du in der vorgegebenen Einweisungszeit dein Stellwerk kennengelernt hast und du dir das Bedienen angeeignet hast, wirst du vor Ort durch den Bezirksleiter Betrieb und Bezirksleiter Leit- und Sicherheitstechnik einer örtlichen Verwendungsprüfung unterzogen.
Durch diese mündliche Prüfung wird festgestellt, ob du mit den örtlichen Besonderheiten auch wirklich vertraut bist. Auch deine vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten als Fahrdienstleiter, bezogen auf dein Stellwerk, werden geprüft.
Nach erfolgreichem Bestehen der örtlichen Verwendungsprüfung, erhältst du die Lizenz auf diesem Stellwerk arbeiten zu dürfen.
Gratulation!
Ab nun an kannst du als Fahrdienstleiter/in dein Stellwerk alleine bedienen und den Bahnbetrieb in deinem Zuständigkeitsbereich selbstständig übernehmen.
Permanenter Nachweis deiner Tauglichkeit
Das regelmäßige Arbeiten auf deinem Stellwerk ist ein permanenter Nachweis deiner Tauglichkeit. Wenn du für 6 Monate nicht auf deinem Stellwerk als Fahrdienstleiter tätig warst, verfällt die Lizenz auf diesem Stellwerk arbeiten zu dürfen.
Bei hochkomplexen Stellwerken verfällt die Lizenz bereits nach 2 bzw. 3 Monaten. Um die Lizenz wieder zu erlangen musst du erneut eine örtliche Verwendungsprüfung für dieses Stellwerk ablegen.
Eine medizinische Eignungsuntersuchung steht aus Sicherheitsgründen alle 5 Jahre an.
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