Signalbuch; 301 0902
Signalordnung (Aktualisierung 11) - 301.0902 Bahnbetrieb (Gültig ab 13.12.2020)
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Allgemeines
(1) Bremsprobesignale regeln die Bremsprobe an Zügen und Rangierfahrten.
(2) Bremsprobesignale werden als Hand- oder als Lichtsignale gegeben.
(3) Bremsprobesignale dienen zur Verständigung zwischen den die Bremsprobe ausführenden Mitarbeitern.
(4) Die Lichtsignale können sich rechts oder links vom Gleis befinden.
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Signal Zp 6
(1) Bedeutung: Bremse anlegen.
(2) Beschreibung Handsignal, Tageszeichen: Beide Hände werden über dem Kopf zusammengeschlagen.
Handsignal, Nachtzeichen: Die weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals mit der rechten Hand in einem Halbkreis gehoben und senkrecht schnell gesenkt.
Lichtsignal: Ein weißes Licht.
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Signal Zp 7
(1) Bedeutung: Bremse lösen.
(2) Beschreibung Handsignal, Tageszeichen: Eine Hand wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen.
Handsignal, Nachtzeichen: Die weißleuchtende Handlaterne wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen.
Lichtsignal: Zwei weiße Lichter senkrecht übereinander.
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Signal Zp 8
(1) Bedeutung: Bremse in Ordnung.
(2) Beschreibung Handsignal, Tageszeichen: Beide Arme werden gestreckt senkrecht hochgehalten.
Handsignal, Nachtzeichen: Die weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals in Form einer liegenden Acht bewegt.
Lichtsignal: Drei weiße Lichter senkrecht übereinander.
(3) Die Aufnahme des Handsignals ist zu bestätigen.
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