Signalbuch; 301 0903
Signalordnung (Aktualisierung 11) - 301.0903 Bahnbetrieb (Gültig ab 14.12.2008)
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Signal Zp 9
(1) Bedeutung: Abfahren.
(2) Beschreibung Handsignal, Tageszeichen: Eine runde weiße Scheibe mit grünem Rand.
oder das Nachtzeichen des Signals oder bei NE auch das Hochhalten einer Hand.
Handsignal, Nachtzeichen: Ein grünes Licht.
Lichtsignal: Ein grünleuchtender Ring.
(3) Als Signalbild des Lichtsignals kann bis auf weiteres verwendet werden: Ein senkrechter grüner Lichtstreifen. Dieses Signal wird neu nicht mehr aufgestellt.
(4) Das Signal wird als Abfahr- oder Durchfahrauftrag gegeben.
Als Abfahrauftrag wird das Signal möglichst nahe bei dem führenden Fahrzeug gegeben.
Dabei ist die runde weiße Scheibe mit grünem Rand oder das grüne Licht oder bei den NE die Hand so lange hochzuhalten, bis der Triebfahrzeugführer das Signal aufgenommen hat.
Als Durchfahrauftrag wird das Signal vom Fahrdienstleiter, von der örtlichen Aufsicht oder vom Wärter des ersten Stellwerks am Durchfahrweg gegeben.
(5) Das Lichtsignal ist ortsfest.
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Signal Zp 10 - Türschließauftrag
(1) Bedeutung: Türen schließen.
(2) Beschreibung: Ein waagerechter, weißer Lichtstreifen.
(3) Im Geltungsbereich der DS 301 kann das Signal bei S-Bahnen im nichtleuchtenden Ring des Lichtsignals Zp 9 als ein weiß leuchtendes „T“ erscheinen.