Signalbuch; 301 0701
Signalordnung (Aktualisierung 11) - 301.0701 Bahnbetrieb (Gültig ab 14.12.2008)
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Allgemeines
(1) Die Signale sind gleichzeitig hörbar und sichtbar zu geben.
Sie gelten bereits, wenn sie nur sichtbar aufgenommen werden (siehe aber Signal Ra 5).
(2) Für das Geben der sichtbaren Zeichen wird bei Dunkelheit eine weißleuchtende Laterne verwendet.
(3) Wird beim Rangieren der Arm – bei Dunkelheit mit der Laterne – hochgehalten und gleichzeitig mit der Mundpfeife oder dem Horn ein langer Ton gegeben, so bedeutet dies Mäßigung der Geschwindigkeit.
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Signal Ra 1
(1) Bedeutung: Wegfahren.
(2) Beschreibung: Mit der Mundpfeife oder dem Horn:
Ein langer Ton
und mit dem Arm:
Tageszeichen: Senkrechte Bewegung des Arms von oben nach unten.
Nachtzeichen: Senkrechte Bewegung der Laterne von oben nach unten.
(3) Das Signal bedeutet, die Rangierfahrt soll in Richtung vom Signalgeber wegfahren.
(4) Wenn nach dem Standort des Signalgebers Zweifel über die beabsichtigte Bewegungsrichtung entstehen können, ist der Auftrag mündlich zu geben oder die Richtung anzuzeigen.
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Signal Ra 2
(1) Bedeutung: Herkommen.
(2) Beschreibung: Mit der Mundpfeife oder mit dem Horn:
Zwei mäßig lange Töne
und mit dem Arm
Tageszeichen: Langsame waagerechte Bewegung des Arms hin und her.
Nachtzeichen: Langsame waagerechte Bewegung der Laterne hin und her.
(3) Das Signal bedeutet, die Rangierfahrt soll in Richtung auf den Signalgeber zu fahren.
(4) Wenn nach dem Standort des Signalgebers Zweifel über die beabsichtigte Bewegungsrichtung entstehen können, ist der Auftrag mündlich zu geben oder die Richtung anzuzeigen.
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Signal Ra 3
(1) Bedeutung: Aufdrücken.
(2) Beschreibung: Mit der Mundpfeife oder mit dem Horn:
Zwei kurze Töne schnell nacheinander.
und mit den Armen
Tageszeichen: Beide Arme in Schulterhöhe nach vorn heben und die flach ausgestreckten Hände wiederholt einander nähern.
Nachtzeichen: Wie am Tage, in der einen Hand eine Laterne.
(3) Das Signal bedeutet, das Triebfahrzeug soll Fahrzeuge zum An- oder Abkuppeln usw. aufdrücken.
(4) Nach dem Aufdrücken ist auch ohne Haltauftrag anzuhalten.
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Signal Ra 4
(1) Bedeutung: Abstoßen.
(2) Beschreibung: Mit der Mundpfeife oder dem Horn:
Zwei lange Töne und ein kurzer Ton.
und mit dem Arm
Tageszeichen: Zweimal eine waagerechte Bewegung des Arms vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten.
Nachtzeichen: Zweimal eine waagerechte Bewegung der Laterne vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten.
(3) Das Signal bedeutet, das Triebfahrzeug soll Fahrzeuge abstoßen.
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Signal Ra 5
(1) Bedeutung: Rangierhalt.
(2) Beschreibung: Mit der Mundpfeife oder dem Horn:
Drei kurze Töne schnell nacheinander
und mit dem Arm
Tageszeichen: Kreisförmige Bewegung des Arms.
Nachtzeichen: Kreisförmige Bewegung der Handlaterne.
(3) Das Signal gilt bereits, wenn es nur hörbar oder nur sichtbar aufgenommen wird.