Rangieren; Durchführen - Ladestellen oder Umschlaggleise bedienen; 408 4817
Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 04) - Bahnbetrieb (Gültig ab 11.12.2016)
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Ladestellen mit Oberleitung
(1) Es gilt Folgendes:
a) Die Oberleitung von Ladegleisen darf nur eingeschaltet werden, wenn diese von Triebfahrzeugen mit gehobenem Stromabnehmer befahren werden müssen. Sie darf erst eingeschaltet werden, wenn der Triebfahrzeugführer alle im Gleisbereich Tätigen verständigt hat und sie die Plätze verlassen haben, von denen aus eine gefährliche Annäherung an unter Spannung stehende Teile der Oberleitung unbeabsichtigt möglich wäre. Die Oberleitung darf nicht zu einer vorher vereinbarten Zeit eingeschaltet werden.
b) Der Rangierbegleiter muss die im Gleisbereich Tätigen verständigen, wenn ihm diese Aufgabe übertragen worden ist.
(2) Es gilt Folgendes:
a) Weichen für die Fahrt in das Ladegleis dürfen erst umgestellt werden, wenn die Oberleitung eingeschaltet ist. Sobald das elektrische Triebfahrzeug das Ladegleis nach der Bedienung wieder verlassen oder im Ladegleis stehend den Stromabnehmer gesenkt hat, müssen die Weichen zurückgestellt werden. Danach muss die Oberleitung wieder abgeschaltet und der Dreikant-Steckschlüssel verwahrt werden. Erst dann darf die Erlaubnis gegeben werden, das Ladegeschäft fortzusetzen.
b) Der Rangierbegleiter muss die Oberleitung ein- bzw. ausschalten oder die Weichen umstellen bzw. zurückstellen, wenn ihm diese Aufgaben übertragen worden sind. Es gelten die Regeln nach a) und nach Absatz (1) a).
(3) Der Bediener muss ferngestellte Zugangsweichen in abweisende Stellung bringen. Er muss folgende Sperren anbringen bzw. eingeben:
a) Im mechanischen oder elektromechanischen Stellwerk: Hilfssperre am Hebel der Zugangsweiche.
b) Im Relaisstellwerk:
- Einzelsperrung der Zugangsweiche.
- Wenn Einzelsperrung nicht möglich ist, muss der Bediener eine Hilfssperre an der Taste der Zugangsweiche anbringen.
Zusätzlich muss der Bediener – wo vorhanden – die Weichenlaufkette sperren oder den Weichenselbstlauf abschalten.
- Wenn der Bediener die Weichenlaufkette nicht sperren oder den Weichenselbstlauf nicht abschalten kann, muss er Hilfssperren an den Start- oder Zieltasten der betroffenen Rangierstraßen anbringen, bei Nummernstellpulten stattdessen Sperre im Zielabschnitt der Rangierstraßen oder die Zugangsweiche durch Handverschluss sichern.
- Bedienungsausschaltung der Zugangsweiche.
c) Im Elektronischen Stellwerk: Einzelsperrung der Zugangsweiche.
d) Für EZMG-Stellwerke können in örtlichen Zusätzen zusätzliche Regeln gegeben sein.
Eine durch „W“ gekennzeichnete ortsgestellte Zugangsweiche muss durch Handverschluss gesichert werden.
In einer Betra können abweichende Regeln gegeben sein.
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Umschlaggleise
Für das Bedienen von Umschlaggleisen können in örtlichen Zusätzen Regeln gegeben sein.
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