Rangieren; Inhalt und zusätzliche Regeln; 408 4801
Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 04) - Bahnbetrieb (Gültig ab 10.12.2017)
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Inhalt
Die 408.4801 - 4851 enthalten Regeln für das Rangieren.
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Zusätzliche oder abweichende Regeln und örtliche Zusätze
(1) Zusätzliche oder abweichende Regeln können
- in einer Fahrplananordnung,
- in einer Beförderungsanordnung,
- in einer Betra,
- in Zusatzbestimmungen für grenzüberschreitende Bahnstrecken oder
- in örtlichen Zusätzen (diese können im Betriebsstellenbuch, anderen örtlichen
Unterlagen oder im Streckenbuch enthalten sein)
gegeben sein.
Wenn Regeln in örtlichen Zusätzen gegeben sein können, ist darauf hingewiesen.
(2) In örtlichen Zusätzen sind enthalten:
a) Anlagen, Einrichtungen der Betriebsstellen und für Bahnhöfe und Anschlussstellen die maßgebende Neigung, wenn sie größer ist als 2,5‰ (1:400).
b) maßgebende Neigungen einschließlich der Neigungswechsel der Streckenabschnitte zwischen Zugmeldestellen,
c) durchgehende Hauptgleise einer zweigleisigen Bahn, deren Bezeichnung ergänzt ist,
d) Bahnhöfe, die in mehrere Fahrdienstleiterbezirke aufgeteilt sind,
e) Fahrdienstleiter, denen auf eingleisigen Strecken selbsttätige Blockstellen des automatischen Streckenblocks zugeteilt sind,
f) Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke bei besonderen örtlichen Verhältnissen.
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Ausnahmen
Ausnahmen von den Regeln genehmigt ausschließlich die regelwerksverantwortliche Stelle des Infrastrukturbetreibers.
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