Global System for Mobile Communication – Railway
Zugfunk
Das GSM-R-Netz (Global System for Mobile Communication - Railway) ist ein Mobilfunknetz, das über den Standard der öffentlichen Mobilfunknetze hinaus erweitert ist.
Der Zugfunk unterstützt den sicheren und pünktlichen Bahnbetrieb. Er dient der Verständigung zwischen dem Zugpersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter usw.) und ortsfesten Teilnehmern (Fahrdienstleiter, Leitstelle, BZ usw.) sowie zwischen dem Zugpersonal untereinander.
Nutzung
Der Zugfunk kann z.B. genutzt werden für:
– Notdurchsagen,
– die Verständigung im Rangieren (wenn kein Rangierfunk verfügbar ist),
– Zuglaufmeldungen,
– die Übermittlung von Befehlen,
– Dispositionsgespräche.
Teilnehmer
Ortsfeste Teilnehmer (z.B. Fdl) werden – abhängig vom Standort des mobilen Teilnehmers – über Kurzwahlrufnummern erreicht.
Mobile Teilnehmer werden über ihre funktionale Rufnummer erreicht.
Zum Erreichen von Tfs bzw. Züge, müssen Zugnummern eindeutig sein, d.h. sie dürfen zeitgleich im GSM-R-Netz nur einmal verwendet werden.
Es sollen fünfstellige Zugnummern verwendet werden. Werden Zugnummern mit weniger als fünf Stellen verwendet, sind sie in den GSM-R-Geräten durch Voranstellen der Ziffer Null auf fünf Stellen zu erweitern, z.B. ist für den Zug 311 die Zugnummer 00311 und für den Zug 4711 die Zugnummer 04711 zu verwenden.
Sollen sechsstellige Zugnummern verwendet werden, ist vor der Zugnummernvergabe das ordnungsgemäße Zusammenwirken der sechsstelligen Zugnummern mit den
Einrichtungen der Leit- und Sicherungstechnik, z.B. mit Zugnummernmeldeanlagen, sicher zu stellen.
Die Teilnehmer und die zugelassenen Verbindungsmöglichkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Sprechdisziplin
Zur Wahrung der Sprechdisziplin bei der Gesprächsabwicklung muss beachtet werden:
– Deutsche Sprache verwenden, sofern keine abweichenden Regelungen bestehen, z.B. in Abkommen für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr,
– Buchstabiertafel verwenden (Anhang 481.0205A02),
– langsam, deutlich und in normaler Lautstärke sprechen,
– dialektfrei sprechen,
– kurze Sätze verwenden,
– Gespräch kurzfassen,
– zu Gesprächsbeginn mit Funktion und bei Bedarf mit Ortsangabe melden, z.B.: „Hier Fahrdienstleiter Kleinstadt“.
Aufzeichnung
Zugfunkgespräche zur Durchführung des Bahnbetriebs, zu und von ortsfesten Teilnehmern werden aufgezeichnet,
– zur Beweissicherung nach Eintritt eines gefährlichen Ereignisses und sonstiger gefährlicher Unregelmäßigkeiten sowie
– ausschließlich zwischen dem Fahrdienstleiter/Zugleiter und dem Triebfahrzeugführer zur Beobachtung der Handlungssicherheit und Einhaltung der Sprechdisziplin.
Quelle: Richtlinie 481.0205
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