Züge fahren; Verständigung zwischen Zugfolgestellen völlig gestört; 408 0631
Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 04.3) - Bahnbetrieb (Gültig ab 12.12.2021)
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Begriff
Die Verständigung zwischen Zugfolgestellen gilt als völlig gestört, wenn keine Verständigung über Telekommunikationseinrichtungen möglich ist.
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Verständigung zwischen Zugfolgestellen völlig gestört
Wenn die Verständigung zwischen Zugfolgestellen völlig gestört ist, darf der Fahrdienstleiter keine Züge mehr ablassen.
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Nachweis
Die Unregelmäßigkeit muss der Fahrdienstleiter nachweisen.