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408.0554 - Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern, Feuer im Zug

Züge fahren; Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern, Feuer im Zug; 408 0554

Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 05) - Bahnbetrieb (Gültig ab 13.12.2015)

 

1

Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern

(1) Wenn bei einem Triebfahrzeug ein beschädigter gehobener Stromabnehmer festgestellt oder unruhiger Stromabnehmerlauf (z.B. heftig schwankende Oberleitung) beobachtet wird, sind Maßnahmen bei Gefahr zu treffen. Der Fahrdienstleiter muss die Zentralschaltstelle verständigen und mit ihr die weiteren Maßnahmen vereinbaren. Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter melden, ob der Zug weiterfahren darf.



(2) Wenn bei einem fahrenden Zug ein Speisewagen mit gehobenem Stromabnehmer festgestellt wird, ist der Zug sofort anzuhalten. Der Fahrdienstleiter muss die Zentralschaltstelle verständigen. Wenn der Stromabnehmer nicht gesenkt werden kann, muss der Triebfahrzeugführer veranlassen, dass der Speisewagen auf dem nächsten Bahnhof ausgesetzt wird.



(3) Der Fahrdienstleiter muss Unregelmäßigkeiten und Maßnahmen nachweisen.



2

Feuer im Zug

(1) Wenn während der Fahrt ein Fahrzeug in Brand gerät, ist der Zug so schnell wie möglich anzuhalten. Dabei soll der Triebfahrzeugführer möglichst nicht im Tunnel, an brandgefährdeten Stellen oder an Stellen, wo die Hilfeleistung erschwert ist, halten.



(2) Auf elektrisch betriebenen Strecken ist das Halten auf freier Strecke möglichst abzukürzen. Brennende Fahrzeuge sind möglichst auf ein Gleis ohne Oberleitung oder ein Nebengleis zu fahren, jedoch nicht in unmittelbare Nähe der Oberleitungsmaste oder Quertragwerke.



(3) Wenn ein Fahrzeug eines Zuges, der Reisende befördert, in Brand gerät und der Zug in einem Tunnel zum Halten kommt und geräumt werden muss, muss der Triebfahrzeugführer – möglichst in Absprache mit dem Fahrdienstleiter – die Fluchtrichtung festlegen und für das Anschalten einer eventuell vorhandenen Tunnelbeleuchtung sorgen.



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