Züge fahren; Unregelmäßigkeiten an Fahrzeugen oder Ladungen; 408 0553
Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 04.3) - Bahnbetrieb (Gültig ab 10.12.2017)
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Feststellen, Melden
Wenn an Fahrzeugen oder Ladungen Unregelmäßigkeiten (z. B. Brandgeruch, Ölqualm, Flammen, rotglühende Radsatzlager, Pfeiftöne, blockierter Radsatz, Funken am Radsatz, kreischendes Geräusch, rotglühende Bremsklötze oder Radreifen, brennende Bremsbeläge, unruhiger Lauf des Fahrzeugs, klapperndes klirrendes Geräusch, regelmäßiges starkes Klopfen oder Schlagen, lose Wagendecken, verschobene Ladung) festgestellt oder gemeldet werden, sind, außer wenn eine Unregelmäßigkeit durch eine Heißläuferortungsanlage oder Festbremsortungsanlage angezeigt wird, Maßnahmen bei Gefahr zu treffen.
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Nachweis
Der Fahrdienstleiter muss Unregelmäßigkeiten und Maßnahmen nachweisen.
Wenn ein Fahrzeug wegen Unregelmäßigkeiten ausgesetzt werden muss und das Fahrzeug eine orangefarbene Tafel zur Kennzeichnung der Gefahr trägt, teilt der Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter die Fahrzeugnummer des ausgesetzten Fahrzeugs sowie die am Fahrzeug angebrachte und in den Beförderungspapieren enthaltene UN-Nummern mit. Der Fahrdienstleiter muss Fahrzeugnummer, UN-Nummern, die Zugnummer und Tag nachweisen.
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