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408.0454 - Wechsel der ETCS-Betriebsart

Züge fahren; Wechsel der ETCS-Betriebsart; 408 0454

Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 04.3) - Bahnbetrieb (Gültig ab 11.12.2016)

 

Wenn der Triebfahrzeugführer auf Strecken mit ETCS-Level 2 ohne Hautsignale aus der ETCS-Betriebsart FS oder OS in eine andere ETCS-Betriebsart wechseln will, muss er den Fahrdienstleiter verständigen. Dies gilt nicht, wenn der Fahrdienstleiter für Wechsel aus der ETCS-Betriebsart FS oder OS in eine andere Betriebsart bereits einen Befehl erteilt hat.


Bevor der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer dem Wechsel aus der ETCS Betriebsart FS oder OS in eine andere Betriebsart mündlich zustimmt, muss er sicherstellen, dass der haltende Zug auf einer Strecke mit ETCS-Level 2 ohne Hauptsignale


- in einem Bahnhof,


- auf einer Abzweigstelle bzw.


- unmittelbar vor oder hinter einem Bahnhof oder einer Abzweigstelle


keinen Flankenschutz für eine benachbarte Fahrstraße bietet. Zuglenkung mit Lenkplan darf an den betroffenen Signalen nicht eingeschaltet sein.



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