Züge fahren; Fahrplanhalt ausfallen lassen; 408 0452
Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 04.3) - Bahnbetrieb (Gültig ab 13.12.2015)
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Grundsatz
Ein Fahrplanhalt darf ausfallen, wenn
- der Zug über eine Fahrstraße für Durchfahrten geleitet werden kann und
- für diese Fahrstraße ein Ausfahrsignal vorhanden ist.
Darüber hinaus darf die Betriebszentrale den Ausfall von Fahrplanhalten anordnen.
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Aufgaben
(1) Wenn der Fahrdienstleiter einen Fahrplanhalt ausfallen lassen muss, muss er den Triebfahrzeugführer verständigen. Er muss den Triebfahrzeugführer nicht verständigen, wenn im Fahrplan ein Betriebshalt vorgeschrieben ist.
(2) Wenn der Triebfahrzeugführer feststellt, dass ein Fahrplanhalt nicht benötigt wird, muss er beim Fahrdienstleiter nachfragen, ob der Fahrplanhalt ausfallen darf. Er muss nicht nachfragen, wenn im Fahrplan ein Bedarfshalt vorgeschrieben ist.
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