Züge fahren; Fahrplan-Mitteilung; 408 0415
Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 04.3) - Bahnbetrieb (Gültig ab 13.12.2015)
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Fahrplan-Mitteilung 1
(1) Mit Fahrplan-Mitteilung 1 darf der Fahrdienstleiter Fahrplanangaben bekannt geben.
(2) In der Regel wird Vordruck 408.0415V01 verwendet, soweit es nicht anders bestimmt ist. Ist der Vordruck ausnahmsweise nicht vorhanden, ist der Wortlaut des Vordrucks anzuwenden.
(3) Es ist einzutragen:
a) Nummer des Buchfahrplans, in dem sich die Spalten 1 bis 3b befinden, nach denen der Zug fahren soll,
b) Nummer der Seite im Buchfahrplan, auf der die Betriebsstelle genannt ist, ab der der Zug nach dem Fahrplan fahren soll,
c) Nummer der Spalte oder Linie des Fahrplans, nach der der Zug fahren soll oder die Nummer des Zuges, dessen Fahrplan für den Zug gilt,
d) Namen der Betriebsstellen, zwischen denen die Fahrplanangaben gelten sollen, sowie Betriebsstellen mit planmäßigen Halten,
e) Strukturnummer aus dem Inhaltsverzeichnis des Ersatzfahrplans für den jeweiligen Zug.
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Übermitteln
(1) Der Fahrdienstleiter darf dem Triebfahrzeugführer eine Fahrplan-Mitteilung wie folgt übermitteln:
a) Eine durch Fax bekannt gegebene Fahrplan-Mitteilung darf der Fahrdienstleiter
1. dem Triebfahrzeugführer im Original aushändigen,
2. ohne Durchschrift ausfertigen und einem örtlichen Mitarbeiter (Betriebsstellenbuch) diktieren oder durch Fax bekannt geben. Der örtliche Mitarbeiter muss die Fahrplan-Mitteilung nach den Regeln in Nr. 1 aushändigen, nach den Regeln in b) Nr. 2 ausfertigen und aushändigen oder nach den Regeln im Absatz (2) diktieren.
3. ohne Durchschrift ausfertigen und dem Triebfahrzeugführer nach den Regeln im Absatz (2) diktieren.
b) Der Fahrdienstleiter darf eine ihm diktierte Fahrplan-Mitteilung oder von ihm erteilte Fahrplan-Mitteilung 1
2. mit einer Durchschrift ausfertigen und dem Triebfahrzeugführer die Urschrift aushändigen.
(2) Der Fahrdienstleiter darf die Fahrplan-Mitteilung dem Triebfahrzeugführer erst diktieren oder aushändigen, wenn der Zug hält.
Der Ausfertiger muss den Wortlaut der Fahrplan-Mitteilung wiederholen.
(3) Der diktierende Mitarbeiter muss die Richtigkeit der Wiederholung bestätigen. Nachdem die Richtigkeit der Wiederholung bestätigt worden ist, muss der Ausfertiger die anordnende Stelle und den Namen des diktierenden Mitarbeiters mit dem Zusatz „gez.“ vermerken, die Uhrzeit eintragen und mit dem Zusatz „i. A.“ unterzeichnen.
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