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408.0402 - Merkhinweise anbringen bzw. eingeben

Züge fahren; Merkhinweise anbringen bzw. eingeben; 408 0402

Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 04.3) - Bahnbetrieb (Gültig ab 01.01.2024)

 

1

Mechanische und elektromechanische Stellwerke

Merkhinweise anbringen 1 Mechanische und elektromechanische Stellwerke

Merkhinweise anbringen 2 Mechanische und elektromechanische Stellwerke

Merkhinweise anbringen 3 Mechanische und elektromechanische Stellwerke

Wenn Merkhinweis nach Nr. 2, 3, 4, 6, 7, 9, 12, 14 oder 15 nicht an der Einrichtung beim Fahrdienstleiter angebracht werden kann, sind im Betriebsstellenbuch Regeln gegeben.



2

Gleisbildstellwerke – Relaisstellwerke

Merkhinweise anbringen 1 Gleisbildstellwerke – Relaisstellwerke

Merkhinweise anbringen 2 Gleisbildstellwerke – Relaisstellwerke

Merkhinweise anbringen 3 Gleisbildstellwerke – Relaisstellwerke

Für EZMG-Stellwerke können im Betriebsstellenbuch abweichende Regeln gegeben sein.



3

Gleisbildstellwerke – Elektronische Stellwerke

Merkhinweise eingeben 1 Gleisbildstellwerke – Elektronische Stellwerke

Merkhinweise eingeben 2 Gleisbildstellwerke – Elektronische Stellwerke


Im Betriebsstellenbuch kann angegeben sein, dass der Fahrdienstleiter

- andere als in Nr. 1 bis Nr. 15 genannte Merkhinweise verwenden muss oder

- Merkhinweise an anderen als in Nr. 1 bis Nr. 15 angegebenen Einrichtungen anbringen bzw. eingeben muss.



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