Züge fahren; Merkhinweise anbringen bzw. eingeben; 408 0402
Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 05) - Bahnbetrieb (Gültig ab 01.01.2024)
1
Mechanische und elektromechanische Stellwerke



Wenn Merkhinweis nach Nr. 2, 3, 4, 6, 7, 9, 12, 14 oder 15 nicht an der Einrichtung beim Fahrdienstleiter angebracht werden kann, sind im Betriebsstellenbuch Regeln gegeben.
2
Gleisbildstellwerke – Relaisstellwerke



Für EZMG-Stellwerke können im Betriebsstellenbuch abweichende Regeln gegeben sein.
3
Gleisbildstellwerke – Elektronische Stellwerke



Im Betriebsstellenbuch kann angegeben sein, dass der Fahrdienstleiter
- andere als in Nr. 1 bis Nr. 15 genannte Merkhinweise verwenden muss oder
- Merkhinweise an anderen als in Nr. 1 bis Nr. 15 angegebenen Einrichtungen anbringen bzw. eingeben muss.