Züge fahren; Züge beobachten; 408 0262
Fahrdienstvorschrift (Aktualisierung 04.3) - Bahnbetrieb (Gültig ab 13.12.2015)
1
Allgemeines
Bediener eines Stellwerks, Meldeposten oder im Betriebsstellenbuch bestimmte Mitarbeiter müssen vorbeifahrende Züge beobachten, sofern dies nicht aus örtlichen Gründen unmöglich ist.
2
Gegenstand des Beobachtens
Es muss auf Folgendes geachtet werden:
- Signale am Zug,
- nach außen aufschlagende Türen und bei Personenwagen andere offene Außentüren,
- Unregelmäßigkeiten an Fahrzeugen oder an Ladungen,
- Feuer im Zug.
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