Definition 'Zugfolgeabschnitt' im Bahnbetrieb
Die Zugfolgeabschnitte sind Gleisabschnitte der freien Strecke, in die ein Zug nur eingelassen werden darf, wenn sie frei von Fahrzeugen sind und das Gleis bis zur nächsten Zugmeldestelle nicht durch einen Zug der Gegenrichtung beansprucht wird.
Es gibt Zugfolgeabschnitte für signalgeführte Züge und für anzeigegeführte Züge.
Quelle: Richtlinie 408.0101A01
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