Planmäßige Halte
- Fdl Fahrdienstleiter
- 11. März 2022
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Definition 'Planmäßige Halte' im Bahnbetrieb
Ein planmäßiger Halt kann
- als Fahrplanhalt im Fahrplan bzw. in einer Fahrplananordnung angeordnet sein oder
- als zusätzlicher Halt angeordnet werden. Diese Anordnung darf das Eisenbahnverkehrsunternehmen erteilen.
Quelle: Richtlinie 408.0101A01