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Nebenfahrzeuge

Definition 'Nebenfahrzeuge' im Bahnbetrieb

 

Nebenfahrzeuge werden unterschieden in Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb und in Nebenfahrzeuge ohne Kraftantrieb.


Bestimmungen für Triebfahrzeuge gelten auch für Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb, sofern es nicht im Einzelfall anders bestimmt ist.


Quelle: Richtlinie 408.0101A01

 


Was sind Nebenfahrzeuge im Bahnbetrieb?


Die Fahrzeuge im Bahnbetrieb werden entsprechend ihrer Zweckbestimmung nach Regelfahrzeugen und Nebenfahrzeugen unterschieden.


Als Nebenfahrzeug werden Schienenfahrzeuge bezeichnet, die für bestimmte eingeschränkte Betriebs-, Hilfs- und Sonderzwecke genutzt werden.


Die Nebenfahrzeuge werden unterteilt in:


Selbstfahrende Nebenfahrzeuge:

- Gleisstopfmaschine

- Schotterplaniermaschine

- Turmtriebwagen

- Gleismesswagen

- Zweiwegefahrzeuge

usw.


Nicht selbstfahrende Nebenfahrzeuge:

- Anhängerfahrzeuge

- Dienstgüterwagen

usw.



Die Nebenfahrzeuge werden abhängig von ihrer Fahrzeugmasse, entweder als "Schwere Nebenfahrzeuge" oder als "Kleinwagen (Kl)" eingestuft, je nachdem ob die sichere Funktion von Radsensoren und Gleisfreimeldeanlagen gewährleistet ist oder nicht.



Bahn schweres Nebenfahrzeug mit 131 Tonnen
Schweres Nebenfahrzeug mit 131 Tonnen

Bahn schweres Nebenfahrzeug (Zweiwegefahrzeug mit 26 Tonnen)
Schweres Nebenfahrzeug (Zweiwegefahrzeug) mit 26 Tonnen

Bahn schweres Nebenfahrzeug mit 17 Tonnen
Schweres Nebenfahrzeug mit 17 Tonnen

Bahn Nebenfahrzeug Kleinwagen (Zweiwegebagger)
Kleinwagen (Zweiwegebagger)


Alle Nebenfahrzeuge, die im Netz der Deutsche Bahn eingesetzt werden, müssen auf jeder Längsseite mit einer Anschriftentafel versehen sein.


Aus dieser muss die Einstufung als "Schweres Nebenfahrzeug" oder als "Kleinwagen" hervorgehen.


Bahn Anschriftentafel für Schweres Nebenfahrzeug
Anschriftentafel für Schweres Nebenfahrzeug

Bahn Anschriftentafel für Kleinwagen
Anschriftentafel für Kleinwagen




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