Definition 'Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke' im Bahnbetrieb
Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im Allgemeinen die Einfahrsignale bzw. die sie ersetzenden Signale Ne 14 oder Trapeztafeln, sonst die Einfahrweichen.
Bei besonderen örtlichen Verhältnissen kann die Grenze anderweitig festgelegt sein.
Bahnhofsgleise und andere Anlagen neben den durchgehenden Hauptgleisen, die über die Grenze hinausreichen, gehören zu den Bahnhofsanlagen.
Quelle: Richtlinie 408.0101A01
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