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Gleissperre

Definition 'Gleissperre' im Bahnbetrieb

 

Eine Gleissperre ist eine Flankenschutzeinrichtung, die in aufliegender Stellung eine gefährdende Fahrzeugbewegung zum Entgleisen bringt.


Quelle: Richtlinie 482.0009

 

Was ist eine Gleissperre?


Bahn Flankenschutz durch aufgelegte Gleissperre
Aufgelegte Gleissperre als Flankenschutz

Eine Gleissperre ist eine mechanische Flankenschutzvorrichtung und zählt zum direkten (unmittelbaren) bzw. zwingenden Flankenschutz.


Es gibt ortsgestellte Gleissperren, die vor Ort durch das Rangierpersonal umgestellt werden, und ferngestellte Gleissperren, die aus einem Stellwerk fernbedient werden.


Mit Gleissperren sichert man Nebengleise eines Bahnhofs, die in Hauptgleise münden sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch die von der freien Strecke abzweigenden Gleise von Anschlussstellen.


Gleissperren in Hauptgleisen ist nicht zulässig.




Wie schützt eine Gleissperre?


Missachten eine Gleissperre
Missachten eine Gleissperre

Das Überfahren einer aufgelegten Gleissperre führt zum gewollten kontrollierten Entgleisen des Schienenfahrzeuges in die dem zu schützenden Gleis entgegengesetzte Richtung.




Hat die Gleissperre auch andere Bezeichnungen?


Eisenbahner nennen die Gleissperre auch:

- Vorleger

- Kasper

- Hexe

- Hund

- Frosch



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