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Bedarfshalt

Definition 'Bedarfshalt' im Bahnbetrieb

 

Ein Bedarfshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle halten muss, wenn


- der Triebfahrzeugführer ein Haltsignal oder ein blinkendes Signal Ne 5 erhält,


- der Triebfahrzeugführer Reisende bemerkt, die ein- oder aussteigen wollen,


- die Fahrgasthaltewunscheinrichtung dem Triebfahrzeugführer einen Haltewunsch anzeigt oder


- der Triebfahrzeugführer nicht verständigt wurde, dass der Halt ausfallen darf.


Quelle: Richtlinie 408.0101A01

 


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