Definition 'Aufgehobene Signalabhängigkeit' im Bahnbetrieb
Signalabhängigkeit ist in folgenden Fällen aufgehoben:
- Ein Hauptsignal kann auf Fahrt gestellt werden und eine Fachkraft hat im Arbeits- und Störungsbuch die Abhängigkeit für aufgehoben erklärt.
- Ein Hauptsignal kann auf Fahrt gestellt werden und die Zungen- oder Herzstückverschlüsse von Weichen wirken nicht ordnungsgemäß.
Bei einer virtuellen Blockstelle entspricht deren Fahrtmelder der Fahrtstellung des Hauptsignals.
Quelle: Richtlinie 408.0101A01