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Aufgehobene Signalabhängigkeit

Definition 'Aufgehobene Signalabhängigkeit' im Bahnbetrieb

 

Signalabhängigkeit ist in folgenden Fällen aufgehoben:


- Ein Hauptsignal kann auf Fahrt gestellt werden und eine Fachkraft hat im Arbeits- und Störungsbuch die Abhängigkeit für aufgehoben erklärt.


- Ein Hauptsignal kann auf Fahrt gestellt werden und die Zungen- oder Herzstückverschlüsse von Weichen wirken nicht ordnungsgemäß.


Bei einer virtuellen Blockstelle entspricht deren Fahrtmelder der Fahrtstellung des Hauptsignals.


Quelle: Richtlinie 408.0101A01

 


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