Definition 'Anzeigegeführt' im Bahnbetrieb
Ein Zug ist anzeigegeführt, wenn eine Zugbeeinflussung (LZB, ETCS) wirkt, die den Zug selbsttätig zum Halten bringen kann und außerdem führt, d.h. Führungsgrößen im Führerraum anzeigt, die für den Fahrtverlauf zulässigen Geschwindigkeiten kontinuierlich überwacht und ggf. die Geschwindigkeit selbsttätig regelt.
Anzeigegeführte Züge können LZB-geführt oder ETCS-geführt sein.
Quelle: Richtlinie 408.0101A01
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