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Annäherungsverschluss

Definition 'Annäherungsverschluss' im Bahnbetrieb

 

Der Annäherungsverschluss soll das hilfsweise Auflösen von Einfahrstraßen und Fahrstraßen von Abzweig und Überleitstellen im Interesse der Sicherheit als Gesamtfahrstraße verhindern und damit das hilfsweise Auflösen der Fahrstraße erschweren.


Quelle: Richtlinie 482.0009

 


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