408.0056 - Kommunikation
- Fdl Fahrdienstleiter
- 11. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 15. Dez. 2025
Bahnbetrieb; Grundsätze; Kommunikation; 408 0056
Fahrdienstvorschrift (Gültig ab 14.12.2025)
1
Zweck, Schutzziel und Zielgruppe
Zweck, Schutzziel:
Die Vorgaben zur Kommunikation schließen Missverständnisse bei der Übermittlung von Meldungen, Aufträgen und Anweisungen aus. Es wird sichergestellt, dass nur relevante Informationen gegeben und aufgenommen werden. Hiermit wird verhindert, dass beispielsweise durch falsch verstandene Zahlen oder Buchstaben, dem falschen Zug die Zustimmung zur Fahrt gegeben wird. Oder ein Zug mit besonderem Auftrag an einem anderen Signal, als vom Fahrdienstleiter beabsichtigt, vorbeifährt.
Zielgruppe:
- Mitarbeiter, die Aufgaben im Bahnbetrieb wahrnehmen
- Mitarbeiter, die Planungs-, Leitungs- oder Überwachungsaufgaben wahrnehmen
- Mitarbeiter, die Ausbildung im Bahnbetrieb durchführen
2
Regelung
2.1
Kommunikationsmethodik
Sprachgebrauch
Für den Sprachgebrauch gilt:
- deutsche Sprache verwenden
- dialektfreie Aussprache
- langsam, deutlich und in normaler Lautstärke sprechen
- in kurzen Sätzen sprechen
Aufträge und Meldungen 📖

2.2
Identifikation von Fdl und Tf
Fdl meldet sich:
"Hier ist [Bezeichnung des Arbeitsplatzes]"
Fdl spricht Zug an:
"Zug [Zugnummer], hier ist [Bezeichnung des Arbeitsplatzes]"
Tf meldet sich:
"Hier ist Zug [Zugnummer] [Standort des Zuges]"
2.3
Plausibilitätsprüfung Standort des Zuges
Es muss geprüft werden, ob der gemeldete Standort des Zuges mit der Gleis- und Streckenbelegung plausibel ist.
Ist das Ergebnis nicht plausibel, sind durch den Fdl weitere Maßnahmen zu treffen; z.B.
- Standort gemeinsam mit dem Tf ermitteln (z.B. anhand von Signal- und Weichenbezeichnungen)
- Maßnahmen bei Gefahr
- Standortabgleich mit allen Zügen im Zuständigkeitsbereich
2.4
Bezeichnen der Züge
Für die Bezeichnung von Zügen gilt:
- Züge werden mit "Zug (Zugnummer)" bezeichnet.
- Sperrfahrten werden mit "Sperrfahrt (Zugnummer)" bezeichnet.
- Kleinwagenfahrten werden mit "Sperrfahrt Kl (Zugnummer)" bezeichnet.
- Züge müssen auch dann mit ihrer Zugnummer bezeichnet werden, wenn sie im Fahrplan eines anderen Zuges verkehren.
2.5
Einseitig gerichtete Sprechverbindung (Lautsprecher)
Es gilt folgendes:
- Aufträge dürfen gegeben werden, wenn der Empfänger die Ausführung melden muss oder der Sender die Ausführung selbst erkennen kann und dies im Einzelfall nicht verboten ist
- Aufträge sind zweimal zu geben. Die zweite Durchsage muss mit "Ich wiederhole" eingeleitet werden.
- Meldungen dürfen nicht gegeben werden.
2.6
Wechselsprechverbindungen
Es sind folgende Wortlaute zu verwenden:

2.7
Andere mit Abgabe von Aufträgen/Meldungen beauftragen 📖
Im Streckenbuch kann zugelassen sein, dass der Fdl einen anderen Mitarbeiter mit der Aufnahme oder Abgabe von Aufträgen und Meldungen beauftragt. Der Auftrag muss für jeden Fall einzeln und zur unmittelbaren Ausführung erteilt werden. Im Streckenbuch kann es ergänzende Regeln für feste Wortlaute geben.
2.8
Buchstabiertafel
Die Buchstabiertafel ist in folgenden Fällen für die Bezeichnung der Buchstaben des Alphabets beim Buchstabieren zu verwenden:
- Buchstabieren von Wörtern und Ortsnamen, die schwer auszusprechen sind oder schlecht verstanden werden können
- zur Bezeichnung von Signalen, Weichen und die Eindeutige Kennung von Befehlen

2.9
Zahlen
Zahlen sind ziffernweise auszusprechen.

3
Örtliche Regeln im Streckenbuch
Im Streckenbuch EIU können Regeln zu folgenden Punkten gegeben sein:
- Abschnitt 2.1 unter "Aufträge und Meldungen": Ergänzende Regeln für feste Wortlaute.
- Abschnitt 2.7 unter "Andere mit der Abgabe von Aufträgen/Meldungen beauftragen": Andere Mitarbeiter können beauftragt werden, Aufträge oder Meldungen zu geben.
Im Streckenbuch EVU können Regeln zu folgenden Punkten gegeben sein:
- Keine.
